Statuten des Vereins

Präambel

Wir, die Mitglieder der Reservisten- & Schießsportgemeinschaft Aachen e.V., bilden diesen eingetragenen Verein auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und unter der Überzeugung, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt durch Respekt, Toleranz und gegenseitige Unterstützung gestärkt wird. Mit diesen Statuten legen wir fest, dass Vielfalt, Offenheit und Gleichbehandlung als zentrale Werte unserer Gemeinschaft gelten.

Statuten

  1. Name, Rechtsform und Sitz
    Der Verein führt den Namen „Reservisten- & Schießsportgemeinschaft Aachen e.V.“. Er ist als eingetragener Verein (e.V.) anerkannt und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verein gilt bundesweit.

  2. Zweck und Zielsetzung
    Der Zweck des Vereins besteht darin, Reservisten und reservistische Interessierte zusammenzubringen, die durch gemeinschaftliches Engagement den demokratischen Gedanken, die Verteidigung der Freiheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Unsere Aktivitäten fördern neben der militäri-historischen Grundbildung auch den interkulturellen Austausch und die zivilgesellschaftliche Vernetzung.

  3. Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung
    Wir bekennen uns ausdrücklich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und verpflichten uns, diese in allen unseren Handlungen und Entscheidungen zu achten und zu verteidigen.

  4. Wertschätzung von Vielfalt und Offenheit
    Die Reservistenkameradschaft steht für ein inklusives Miteinander. Vielfalt in Bezug auf kulturelle Hintergründe, Religion, Geschlecht, Hautfarbe, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung sowie sonstige individuelle Merkmale wird als Stärke betrachtet. Jedes Mitglied wird ermutigt, seine Persönlichkeit und Perspektiven einzubringen.

  5. Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
    Alle Mitglieder genießen den gleichen Status und identische Rechte. Diskriminierung, Rassismus, Sexismus, Homophobie und jede andere Form der Ungleichbehandlung finden in unserem Verein keinen Platz. Jeder Verstoß gegen dieses Prinzip wird konsequent geahndet.

  6. Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft steht allen Personen offen, die die Ziele und Werte des Vereins anerkennen und aktiv unterstützen möchten. Die Aufnahme erfolgt nach einem schriftlichen Antrag, der von einem zuständigen Gremium geprüft wird. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

  7. Rechte und Pflichten der Mitglieder
    Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Vereinsaktivitäten teilzunehmen und sich an der Willensbildung im Verein zu beteiligen. Gleichzeitig verpflichtet sich jedes Mitglied, die Satzung, die Beschlüsse der Vereinsorgane sowie die festgelegten Verhaltensregeln einzuhalten und das Vereinswohl zu fördern.

  8. Organe des Vereins und demokratische Mitbestimmung
    Der Verein wird durch seine gewählten Organe geleitet. Dazu gehören der Vorstand, die Mitgliederversammlung und, sofern eingerichtet, weitere Ausschüsse. Entscheidungen werden demokratisch getroffen, sodass jedes Mitglied – ungeachtet seiner Position – gleichberechtigt gehört wird.

  9. Transparenz und Rechenschaft
    Der Vorstand sowie alle Organstrukturen des Vereins sind verpflichtet, ihre Entscheidungen transparent zu kommunizieren. Über die Verwendung der finanziellen Mittel und die Umsetzung der Vereinsziele wird regelmäßig Rechenschaft abgelegt.

  10. Förderung der Aus- und Weiterbildung
    Der Verein fördert die persönliche und fachliche Weiterentwicklung seiner Mitglieder. Dies geschieht durch Fortbildungen, Workshops und gemeinschaftliche Aktivitäten, die sowohl militärische als auch zivilgesellschaftliche Kompetenzen stärken.

  11. Konfliktlösung und interne Schlichtung
    Zur Wahrung des friedlichen Miteinanders werden interne Konflikte zunächst durch eine Mediation innerhalb eines eigens dafür eingerichteten Schlichtungsgremiums beigelegt. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, folgt ein demokratisch abgestimmtes Verfahren zur Konfliktlösung.

  12. Änderungen der Statuten
    Änderungen und Ergänzungen der Statuten bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bei einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung. Vorschläge zur Satzungsänderung sind schriftlich einzureichen und vor der Abstimmung allen Mitgliedern zugänglich zu machen.

  13. Schlussbestimmungen
    Diese Statuten treten mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Im Übrigen regeln die Vereinsgesetze, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die verbleibenden rechtlichen Rahmenbedingungen.